Urlaub für Wahlkampf? Drucken E-Mail
Geschrieben von: Gerd Bruckner   
Dienstag, den 20. Mai 2008 um 17:05 Uhr

Frage: Bekomme ich von meinem Arbeitgeber Freizeit für den Wahlkampf?

Image Antwort: Ja denn nach Artikel 3 des Bayerisches Abgeordnetengesetz gibt es den Wahlvorbereitungsurlaub

Einem Bewerber um einen Sitz im Bayerischen Landtag oder in der gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes ist zur Vorbereitung seiner Wahl innerhalb der letzten zwei Monate vor dem Wahltag auf Antrag Urlaub bis zu zwei Monaten zu gewähren. Ein Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts oder des Lohnes besteht für die Dauer der Beurlaubung nicht. 


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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 10. Mai 2010 um 11:34 Uhr
 

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