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Verfassungsgericht lehnt Einspruch ab und erklärt Sonneborn zur gespaltenen Persönlichkeit Drucken E-Mail
Geschrieben von: Gerd Bruckner   
Freitag, den 01. Juli 2011 um 17:41 Uhr

Ein schwarzer Tag für die Demokratie

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der PARTEI auf Wahlwiederholung abgewiesen. Martin Sonneborn hatte die Wahlprüfungsbeschwerde bei Bundestagspräsident Lammert als Bundesvorsitzender der PARTEI eingereicht, vor dem Bundesverfassungsgericht aber als wahlberechtigter Bürger klagen müssen. Obwohl dieser Umstand in der Klageschrift überzeugend begründet wurde, wies das Verfassungsgericht die Klage jetzt aus formellen Gründen zurück: Einspruchs- und Beschwerdeführer müssten “personenidentisch” sein.

Sonneborn, der sich nach eigenen Angaben immer noch vollkommen personenidentisch fühlt, kritisierte daraufhin in einem dpa-Interview Bundeswahlleiter Roderich Egeler: “Wenn wir an die Macht kommen, ist der Bundeswahlleiter tot!”

Es berichten: Die FAZ, das Greenpeace-Magazin, die SüddeutscheTagesspiegelLegal TribuneBild etc… Und hier noch mal eine Zusammenfassung von Telepolis


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